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Die Atlantik-Charta

(aus Wikipedia)

Die Atlantik-Charta (14.08.1941)

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02_08/Roosevelt und Churchill an Bord der Prince of Wales

Die Atlantik-Charta vom 14. August 1941 ist eine gemeinsame Erklärung der damaligen Regierungschefs der USA, Franklin D. Roosevelt, und Grossbritanniens, Winston S. Churchill, in der gemeinsame Grundsätze ihrer internationalen Politik in der „Hoffnung auf eine bessere Zukunft der Welt“ formuliert wurden.

Atlantik-Konferenz
Unter dem Eindruck des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion trafen sich Roosevelt und Churchill vom 9. bis 12. August 1941 unter höchster Geheimhaltung auf dem britischen Schlachtschiff HMS Prince of Wales in der Placentia Bay vor Neufundland. Hier vereinbarten sie die Atlantik-Charta, die am 14. August 1941 veröffentlicht wurde.

Darüber hinaus wurden auf der Konferenz gesteigerte US-Waffenlieferungen an Grossbritannien und die UdSSR vereinbart sowie eine Ausweitung der amerikanischen Sicherungszone für diese Lieferungen bis nach Island. Besprechungen, die sich vor allem um die Lage in der Republik China und Spanien drehten, führten zu keinen militärstrategischen Entscheidungen.

Inhalt
Insgesamt wurden acht Punkte festgehalten, darunter: Verzicht auf territoriale Expansion, gleichberechtigter Zugang zum Welthandel und zu Rohstoffen, Verzicht auf Gewaltanwendung, Selbstbestimmungsrecht der Nationen, engste wirtschaftliche Zusammenarbeit aller Nationen mit dem Ziel der Herbeiführung besserer Arbeitsbedingungen, eines wirtschaftlichen Ausgleichs und des Schutzes der Arbeitenden, Sicherheit für die Völker vor Tyrannei, Freiheit der Meere, Entwaffnung der Nationen, um ein System dauerhafter Sicherheit zu gewährleisten.

Zwei der Punkte beziehen sich direkt auf eine Weltorganisation. Die Erklärung wurde am 24. September 1941 von der Sowjetunion und neun [Exil]Regierungen des besetzten Europa unterzeichnet, nämlich von Belgien, Griechenland, Jugoslawien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Polen, der Tschechoslowakei und von Vertretern des Freien Frankreichs. Die Atlantik-Charta wurde so zum grundlegenden Dokument für die Vereinten Nationen. Sie hatte das Ziel einer besseren Weltordnung unter Beachtung des Völkerrechts und hier vor allem des Selbstbestimmungsrechts der Völker zur Staatsgründung. Eine gewisse Anlehnung an den Vierzehn-Punkte-Plan von Woodrow Wilson lässt sich nicht leugnen.

Mehrere Punkte der Charta waren zwischen Roosevelt und Churchill umstritten. So widersprach Punkt drei der Dominanz Englands im Commonwealth, die ein Ausscheiden einzelner Staaten aus diesem Verbund nicht vorsah. Punkt vier stand die handelspolitische Abschottung des britischen Commonwealth nach aussen entgegen. Churchill stimmte der Charta aber mit der Einschränkung zu, dass Grossbritannien eine Anwendung auf das Commonwealth nicht zulassen werde. Die UdSSR beanspruchte später, jeweils im Einzelfall, insbesondere in Polen und im Baltikum, zu entscheiden, ob die Atlantik-Charta auf ihr Interessengebiet angewendet werden sollte.

Punkt zwei der Charta widersprach den Vorstellungen der Exilregierungen der von Truppen der Achse besetzten Länder, die eigene Entwürfe der zukünftigen Grenzen ihrer Staaten nach Kriegsende hatten. Sie meldeten Vorbehalte an. Die polnische Regierung sah ihre Ansprüche auf Danzig, Ostpreussen und Oberschlesien gefährdet. Jugoslawien ging es darum, die Grenze Italiens hinsichtlich Slowenien zu seinen Gunsten zu revidieren und Triest zu erhalten. Der Tschechoslowakei ging es um das Sudetenland.

Wortlaut (deutsche Übersetzung)
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika und Ministerpräsident Churchill, als Vertreter der Regierung Seiner Majestät im Vereinigten Königreich, erachten es als ihr Recht, einige allgemeine Prinzipien der Politik ihrer Länder bekanntzugeben, Prinzipien, auf deren Verwirklichung sich ihre Hoffnung auf eine bessere Zukunft der Welt gründen.

  1. Ihre Länder streben keinerlei Bereicherung an, weder in territorialer noch in anderer Beziehung.
  2. Sie wünschen keinerlei territoriale Veränderungen, die nicht im Einklang mit den in voller Freiheit ausgedrückten Wünschen der betroffenen Völker stehen.
  3. Sie achten das Recht aller Völker, sich jene Regierungsform zu geben, unter der sie zu leben wünschen. Die souveränen Rechte und autonomen Regierungen aller Völker, die ihrer durch Gewalt beraubt wurden, sollen wiederhergestellt werden.
  4. Sie werden, ohne ihre eigenen Verpflichtungen ausser Acht zu lassen, für einen freien Zutritt aller Staaten, der grossen wie der kleinen, der Sieger wie der Besiegten, zum Welthandel und zu jenen Rohstoffen eintreten, die für deren wirtschaftliche Wohlfahrt vonnöten sind.
  5. Sie erstreben die engste Zusammenarbeit aller Nationen auf wirtschaftlichem Gebiete, eine Zusammenarbeit, deren Ziel die Herbeiführung besserer Arbeitsbedingungen, ein wirtschaftlicher Ausgleich und der Schutz der Arbeitenden ist.
  6. Sie hoffen, dass nach der endgültigen Vernichtung der Nazi-Tyrannei ein Frieden geschaffen werde, der allen Völkern erlaubt, innerhalb ihrer Grenzen in vollkommener Sicherheit zu leben, und der es allen Menschen in allen Ländern ermöglicht, ihr Leben frei von Furcht und von Not zu verbringen.
  7. Dieser Friede soll allen Völkern die freie Schifffahrt auf allen Meeren und Ozeanen ermöglichen.
  8. Sie sind von der Notwendigkeit überzeugt, dass aus praktischen wie aus sittlichen Gründen alle Völker der Welt auf den Gebrauch der Waffengewalt verzichten müssen. Da kein Friede in Zukunft aufrechterhalten werden kann, solange die Land-, See- und Luftwaffen von Nationen, die mit Angriff auf fremdes Gebiet gedroht haben oder damit drohen können, zu Angriffszwecken benutzt werden können, halten sie bis zur Schaffung eines umfassenden und dauerhaften Systems allgemeiner Sicherheit die Entwaffnung dieser Nationen für notwendig. Ebenso werden sie alle Massnahmen unterstützen, die geeignet sind, die erdrückenden Rüstungslasten der friedliebenden Völker zu erleichtern.

Annahme durch Interalliierten Rat am 24. September 1941
In seiner 2. Sitzung im St. James’s Palace in London am 24. September 1941 nahm der Interalliierte Rat die allgemeinen Grundsätze der Atlantik-Charta mit folgender Entschliessung an (deutsche Übersetzung):

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„Die Regierungen Belgiens, der Tschechoslowakei, Griechenlands, Luxemburgs, der Niederlande, Norwegens, Polens, der Sowjetunion und Jugoslawiens und Vertreter General de Gaulles, des ‚Führers der Freien Franzosen‘, haben von der Erklärung Kenntnis genommen, die der Präsident der Vereinigten Staaten und Premierminister Churchill für Seiner Majestät Regierung des Vereinigten Königreichs kürzlich abgegeben haben. Sie geben hiermit ihre Zustimmung zu den allgemeinen politischen Grundsätzen, die in jener Erklärung niedergelegt sind, und ihre Absicht bekannt, nach besten Kräften mit daran zu arbeiten, sie zu verwirklichen“.